Brauner Marmorierter Stinkwurm (BMSB): Vorbereitungen für die Risikosaison 2024-25 in Australien


    Karte der Verbreitung der Braunen Marmorierten Stinkwanze 

    Ein Risiko für die Biosicherheit

    • Ein potenzieller und schwerer Schädling, der sich von mehr als 300 Pflanzenarten ernährt.
    • Sie dringen im Herbst oft in großer Zahl in Fahrzeuge, Häuser und Fabriken ein und suchen Schutz für den Winter.
    • Sondert bei Bedrohung eine stinkende Chemikalie ab, die bei Hautkontakt ein brennendes Gefühl verursachen kann.
    • Ihr Geruch ist ein Aeroallergen, das bei manchen Menschen allergische Reaktionen hervorrufen kann.

    Umgang mit dem aufkommenden Risiko

    • Saisonale Maßnahmen helfen beim Risikomanagement während der Hochrisikosaison.
    • Waren mit hohem Risiko und Waren mit Zielrisiko, die in den Zielrisikoländern hergestellt oder aus diesen Ländern als Seefracht zwischen dem 1. September 2023 und dem 30. April 2024 (einschließlich) versandt werden, wie im Konnossement angegeben, unterliegen der BMSB-Intervention.
    • Alle Anbieter von BMSB-Behandlungen in den Zielländern müssen vom australischen Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft (DAFF) zugelassen sein, um die Behandlung von Waren, die für Australien bestimmt sind, durchführen zu können. Details finden Sie auf der Website des DAFF.
    • Hochrisikogüter, die als Stückgut verschifft werden, einschließlich Open Top- und Flat Rack-Container, die unbehandelt ankommen, werden bei der Ankunft an der Entladung gehindert und/oder zur Ausfuhr geleitet. Dies gilt auch für die Behandlung durch einen nicht zugelassenen Anbieter in einem Zielland.

    Ziel-Risiko-Länder

    • Alle Waren mit hohem Risiko, die in diesen Ländern hergestellt oder aus diesen Ländern nach Australien versandt werden, unterliegen den saisonalen BMSB-Maßnahmen.
    • Jedes Schiff, das Waren aus diesen Ländern umlädt oder verlädt, unterliegt bei der Ankunft in Australien ebenfalls einer verstärkten Schiffsüberwachung.

    Albanien
    Andorra
    Armenien
    Österreich Aserbaidschan
    Belgien
    Bosnien und Herzegowina
    Bulgarien
    Kanada
    Kroatien
    Tschechien
    Frankreich
    Georgien
    Deutschland
    Griechenland
    Ungarn
    Italien
    Kasachstan
    Kosovo

    Liechtenstein
    Luxemburg
    Montenegro
    Moldawien
    Niederlandes
    Polen
    Portugal
    Republik Nord-Mazedonien
    Rumänien
    Russland
    Serbien
    Slowakei
    Slowenien
    Spanien
    Schweiz
    Türkei
    Ukraine
    Vereinigte Staaten von Amerika
    Usbekistan


    Aufstrebende Risikoländer

    Die folgenden Länder wurden als potenzielle Risikogebiete eingestuft und können für eine stichprobenartige Inspektion an Land ausgewählt werden: China, Republik Korea und Großbritannien.

    • China: Stichprobenkontrollen werden für Waren durchgeführt, die zwischen dem 1. September 2024 und dem 31. Dezember 2024 (einschließlich) versandt werden.
    • Republik Korea: Verstärkte Schiffskontrollen
    • Gr0ßbritannien: Bei Waren, die zwischen dem 1. Dezember 2024 und dem 30. April 2025 (einschließlich) versandt werden, werden Stichprobenkontrollen durchgeführt.
    • Zusätzlich zu den angestrebten Waren mit hohem Risiko werden die Kapitel 39, 94 und 95 nur in potenziellen Risikogebieten stichprobenartig kontrolliert.

    Hochrisikowaren - erfordern eine obligatorische Behandlung


    44:
    Holz und Holzwaren, Holzkohle
    45: Kork und Waren aus Kork 57: Teppiche und andere textile Bodenbeläge
    68: Gegenstände aus Stein, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Materialien
    69: Keramische Erzeugnisse - einschließlich der Unterkapitel I und II
    70: Glas und Glaswaren
    72: Eisen und Stahl - einschließlich der Unterkapitel I, II, III und IV
    73: Artikel aus Eisen oder Stahl
    74: Kupfer und Waren daraus
    75: Nickel und Waren daraus
    76: Aluminium und Gegenstände daraus
    78: Blei und Gegenstände daraus
    79: Zink und Gegenstände daraus
    80: Zinn und Gegenstände daraus
    81: Andere unedle Metalle, Cermets, und Waren daraus
    82: Werkzeuge, Geräte, Bestecke, Löffel und Gabeln, aus unedlen Metallen, Teile davon aus unedlen Metallen
    83: Verschiedene Artikel aus unedlen Metallen
    84: Kernreaktoren, Kessel, Maschinen und mechanische Geräte sowie Teile davon
    85: Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte und Teile davon, Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte, Fernsehbild- und -tonaufzeichnungsgeräte und -wiedergabegeräte sowie Teile und Zubehör für diese Geräte
    86: Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven, rollendes Material und Teile davon, Gleisausrüstungen und Teile davon, mechanische (einschließlich elektromechanische) Signalgeräte für den Verkehr aller Art
    87: Fahrzeuge, ausgenommen rollendes Material für Eisenbahnen und Straßenbahnen, sowie Teile und Zubehör dafür
    88: Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge und Teile davon
    89: Schiffe, Boote und schwimmende Bauten


    Alle Ziel-Risiko-Waren werden durch stichprobenartige Inspektionen verstärkt an Land kontrolliert.


    27:
    Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation, bituminöse Stoffe, Mineralwachse
    28: Anorganische chemische Erzeugnisse, organische oder anorganische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen - einschließlich der Unterkapitel I, II, III, IV und V
    29: Organische Chemikalien - einschließlich der Unterkapitel I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX, X, XII und XIII
    38: Verschiedene chemische Produkte
    39: Kunststoffe und Waren daraus - einschließlich der Unterkapitel I und II
    40: Kautschuk und Waren daraus
    48: Papier und Pappe, Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
    49: Gedruckte Bücher, Zeitungen, Bilder und andere Erzeugnisse des Druckgewerbes; Manuskripte, Typoskripte und Pläne
    56: Watte, Filz und Vliesstoffe, Spezialgarne, Bindfäden, Taue, Seile und Kabel sowie Waren daraus


    Alle anderen Waren—unterliegen nur dann den Anforderungen, wenn sie Teil einer Sendung sind, die in einem Container mit Waren mit hohem Risiko oder mit Waren mit hohem Risiko verpackt ist.

    Neu, unbenutzt und nicht feldgetestet)—Bestimmte Tarife, die alle BMSB NUFT-Kriterien erfüllen können, unterliegen nicht der Behandlungspflicht.

    • Die BMSB-NUFT-Kriterien beziehen sich nur auf Waren, die unter den folgenden Tarifkapiteln eingestuft sind: 82, 84, 85, 86, 87, 88 und 89 und deren Herstellungsbeginn am oder nach dem 1. Dezember der aktuellen BMSB-Risikosaison liegen muss.Hinweis: Waren, die aufgearbeitet wurden, erfüllen dieses Kriterium nicht.
    • Eine BMSB NUFT-Meldung kann für zulässige Waren verwendet werden, die in versiegelten sechs Hartschalen-Containern verschifft werden, für Waren, die als Stückgut verschifft werden (einschließlich Flat Rack und Open Top Container) und für Sendungen in Less than a Container Load (LCL) / Freight All Kinds (FAK) Containern.

    Obligatorische Behandlungsanforderungen: Für Waren mit hohem Risiko ist eine Behandlung vorgeschrieben, um das Stinkwanzenrisiko zu verringern.

    Behandlungsmöglichkeiten

    • Wärmebehandlung
    • Methylbromid-Begasung
    • Sulfurylfluorid-Begasung

    Informationen zur Behandlung

    • Einzelheiten zu den Behandlungsmöglichkeiten finden Sie auf der Website der DAFF.
    • Überprüfen Sie die genehmigte Liste der Offshore- und Onshore-Behandlungsanbieter.
    • Die Waren müssen innerhalb von 120 Stunden nach der Behandlung in einen Container verladen und versiegelt oder auf ein Schiff zur Ausfuhr aus den Zielländern verladen werden.
    • Wenn Sie nachweisen können, dass die Waren innerhalb von 48 Stunden außerhalb des 120-Stunden-Fensters für die Nachbehandlung auf ein anderes Schiff umgeladen wurden, wenden Sie sich bitte vor der Ankunft des Schiffes in Australien an [email protected].

    Navigieren Sie zwischen On- und Offshore-Behandlungsanforderungen: Offshore-Behandlung

    • Erforderlich für risikoreiche Waren, die als Stückgut versandt werden.
    • Inklusive oben offener und flacher Behälter.
    • Hochrisikogüter, die unbehandelt ankommen, werden an der Entladung gehindert und/oder bei der Ankunft zur Ausfuhr geleitet.

    Offshore- oder Onshore-Behandlung

    • Hochrisikogüter, die als Komplettladung (FCL) in sechs versiegelten Hartschalencontainern verschifft werden, können offshore oder onshore auf Containerebene von zugelassenen Behandlungsanbietern behandelt werden.
    • LCL-Sendungen und FAK-Container werden vor der Dekonsolidierung auf Containerebene verwaltet. Der Container muss entweder offshore oder onshore behandelt werden, bevor die Dekonsolidierung erlaubt ist.
    • Für Hochrisikowaren, die in einem Hochrisikoland hergestellt wurden und aus einem Hochrisikoland nach Australien transportiert werden, gelten die saisonalen Maßnahmen und die obligatorische Behandlung der Waren auf Containerebene. Eine Entkonsolidierung vor der Behandlung ist nicht zulässig.
    • Für Waren mit hohem Risiko, die in einem Land mit Zielrisiko hergestellt und dann von einem Land mit Zielrisiko in ein Land mit Nicht-Zielrisiko transportiert werden, um dort dekonsolidiert und erneut konsolidiert zu werden (Hubbed) und als LCL/FAK-Container von dem Land mit Nicht-Zielrisiko nach Australien verschifft zu werden, gelten die saisonalen Maßnahmen. Die obligatorische Behandlung gilt für die Waren auf Containerebene. Eine Entkonsolidierung vor der Behandlung ist nicht zulässig.

    Anforderungen an die Verpackung

    • Um eine wirksame BMSB-Behandlung durchzuführen, müssen die Waren so präsentiert werden, dass die Hitze oder das Begasungsmittel alle äußeren und inneren Oberflächen der Waren erreichen kann, die für den Schädling zugänglich sind.

    Visualisierung der richtigen Verpackung von Waren zur BMSB-Prävention 

    • Wenn die zu behandelnden Waren in Plastik eingewickelt sind, muss die Plastikverpackung aufgeschnitten oder angepasst werden, damit das Begasungsmittel oder die Hitze ausreichend in die Waren eindringen kann, damit die Behandlung wirksam ist.

    Nahaufnahme der geeigneten Verpackung für BMSB

     

    • Mögliche Verzögerungen bei der Ankunft aufgrund fehlender Ressourcen für die Behandlung an Land.
    • Reduzieren Sie Hindernisse durch die Nutzung von Offshore-Behandlungen durch zugelassene Anbieter.
    • Sorgen Sie für eine frühzeitige und genaue Dokumentation, einschließlich aller Einzelheiten der Behandlung.
    • Erwarten Sie, dass die Behandlungsscheine auf ihre Einhaltung überprüft werden.
    • Die Nichteinhaltung der Vorschriften führt zur Ausfuhr der Sendung.


    Erfahrungsbericht der Kunden


    "Sie kennen die Länder, aus denen wir importieren, sehr gut und informieren uns ständig über die aktuellen Herausforderungen in der Lieferkette. Außerdem bieten sie eine fundierte Beratung in Bezug auf Handelsanforderungen, Biosicherheit und Zollangelegenheiten."
    Kubota

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    Arbeiten Sie mit den Trusted Advisor®-Experten von C.H. Robinson zusammen, um Ihre spezifischen Risiken und nächsten Schritte zu verstehen.

     

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